
Berlin, 10. Dezember 2025 (JPD) – Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Modernisierung, Entbürokratisierung und Digitalisierung im Schiffsrecht beschlossen. Ziel ist es, das Flaggenrecht, das Schiffsregisterrecht und das Seefischereirecht zu aktualisieren und die Registrierung von Schiffen unter deutscher Flagge attraktiver zu gestalten. Der Entwurf wurde gemeinsam vom Bundesministerium für Verkehr, vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vorgelegt.
Modernisierung und Digitalisierung im Schiffsrecht
Das geplante Gesetz sieht umfassende Änderungen im Flaggenrecht vor. Zuständigkeiten sollen klarer geregelt, Vorschriften verständlicher formuliert und veraltete Regelungen aufgehoben werden. Gleichzeitig sollen Bürokratie abgebaut und Lücken geschlossen werden. Ein Ziel ist zudem die Stärkung der deutschen Flagge im internationalen Schiffsverkehr.
Auch das Schiffsregisterrecht wird angepasst. Schiffe unter deutscher Flagge müssen im Schiffsregister eingetragen sein, damit beispielsweise Schiffshypotheken eingetragen werden können. Bisher ist das Register zwar öffentlich, jedoch nur vor Ort bei den Amtsgerichten einsehbar. Zukünftig sollen die Länder ermächtigt werden, die Einsicht digital zu ermöglichen, um den Rechtsverkehr zu erleichtern und die Nutzung des Registers zu modernisieren.
Im Bereich der Seefischerei sieht der Gesetzentwurf Änderungen für Fanglizenzinhaber ohne Wohnsitz oder Sitz im Inland vor. Außerdem wird die nationale Verstoßdatei an europäisches Unionsrecht angepasst, um eine rechtliche Harmonisierung im Fischereisektor sicherzustellen.