Berlin/Stuttgart, 7. Januar 2026 (JPD) – Bund und Länder haben eine Vereinbarung zur Schaffung einer bundeseinheitlichen Justizcloud unterzeichnet. Das Vorhaben soll eine moderne, zukunftsfähige IT-Infrastruktur für die Justiz in Deutschland bereitstellen und sowohl die Arbeit in Gerichten als auch bei den Staatsanwaltschaften verbessern. Eine erste lauffähige Version der Cloud wird bis Anfang 2027 erwartet. Im Vorjahr war bereits eine Machbarkeitsstudie erfolgreich abgeschlossen worden.

Greenfield-Ansatz und zentrales Justiznetz

Die Justizcloud basiert auf der vorhandenen Infrastruktur öffentlicher IT-Dienstleister, ergänzt durch ein eigenes, gesichertes Justiznetz. Ziel ist es, die technologische Eigenständigkeit der Justiz zu stärken, die tägliche Arbeit effizienter zu gestalten und Einsparpotenziale zu realisieren. Die Plattform soll nutzerzentrierte Anwendungen, schnelle Softwareupdates und einen stabilen Betrieb ermöglichen.

In einem ersten Schritt wird das Gemeinsame Fachverfahren (GeFa) über die Cloud bereitgestellt. GeFa unterstützt Mitarbeitende in der Justiz beim Erfassen, Bearbeiten und Verwalten von Daten sowie beim Abrufen von Informationen und Erstellen von Dokumenten. Langfristig sollen alle bestehenden und neu entwickelten Fachverfahren gemeinsam in der Cloud betrieben werden. Bestehende Strukturen sollen dabei nach Möglichkeit nicht migriert, sondern durch neue Systeme abgelöst werden – ein sogenannter Greenfield-Ansatz.

Projektleitung und künftige Betriebsstruktur

Die Projektleitung obliegt einem Aufbaustab in Baden-Württemberg, der Fachleute aus Justiz und IT-Branche vereint. Bund und Länder sind eng in die Projektarbeit eingebunden. Aus dem Aufbaustab soll perspektivisch die Justizcloud-Einheit hervorgehen, die künftig für den Betrieb und die Weiterentwicklung der bundeseinheitlichen Cloud verantwortlich sein wird.

Mit der Justizcloud soll die digitale Infrastruktur der deutschen Justiz standardisiert, gesichert und für künftige Anforderungen zukunftsfähig gestaltet werden.

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