Der Bundestag hat die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert, um Mieterinnen und Mieter vor stark steigenden Mieten zu schützen. Justizministerin Hubig kündigte weitere Reformen zu Indexmieten, möbliertem Wohnen und Schonfristen an. Ziel ist es, den Mieterschutz zu stärken und bezahlbares Wohnen zu sichern.

Der Bundestag hat am 26. Juni 2025 die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert. Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) sprach von einem „gehaltenen Versprechen“ und kündigte weitere Gesetzesinitiativen zur Stärkung des Mieterschutzes an. Dazu gehören Regelungen zu Indexmieten, möblierten Wohnungen sowie eine Reform der Schonfristregelung bei Mietrückständen.

Die Mietpreisbremse, erstmals 2015 eingeführt, erlaubt es den Bundesländern, in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt bei Wiedervermietungen Mietsteigerungen auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu begrenzen. Ausnahmen gelten etwa für Neubauten oder umfassend modernisierte Wohnungen. Die Regelung war bisher bis 2025 befristet und wurde nun um weitere vier Jahre verlängert.

Mit der Verlängerung allein sei es aber nicht getan, so Hubig. Die Ministerin stellte weitere Reformen in Aussicht, insbesondere zur Eindämmung von Umgehungsstrategien wie überhöhte Mieten bei möblierten Wohnungen oder inflationsgekoppelte Indexmietverträge. Die Ampelkoalition wolle ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen und dafür sorgen, dass bezahlbarer Wohnraum in Deutschland gesichert bleibt.

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