7. Juli 1956 – Deutscher Bundestag verabschiedet Wehrpflichtgesetz

Damit wird die künftige Bundeswehr eine Wehrpflichtarmee. Im September wird die Dauer des Wehrdienstes auf 12 Monate festgelegt. Außerdem wird ein ziviler Ersatzdienst für Kriegsdienstverweigerer eingerichtet.

Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21

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