6. März 1956 – Deutscher Bundestag beschließt parlamentarische Kontrolle der neuen Streitkräfte

Die Abgeordneten votieren für die „zweite Wehrergänzung“ des Grundgesetzes und das Soldatengesetz. Damit machen sie unter anderem die allgemeine Wehrpflicht möglich und entscheiden sich für die parlamentarische Kontrolle der Streitkräfte sowie die Einsetzung eines Wehrbeauftragten.

Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21

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