
Die Grundgesetzänderungen regeln den inneren und äußeren Notstand sowie den Verteidigung-, Spannungs- und Katastrophenfall.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21
Die Grundgesetzänderungen regeln den inneren und äußeren Notstand sowie den Verteidigung-, Spannungs- und Katastrophenfall.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21