26. September 1991 – „Schutz des ungeborenen Lebens“

Die Mitglieder des Sonderausschusses beraten rechtliche, ethische und soziale Fragen, die im Zusammenhang mit dem vorgeburtlichen Leben stehen. Infolge der Beratungen wird im Jahr darauf das Schwangeren- und Familienhilfegesetz verabschiedet.

Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21

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