19. Juli 1952 – Deutscher Bundestag verabschiedet Betriebsverfassungsgesetz

Mit dem Gesetz werden unter anderem Sanierungs- und Entwicklungsvorhaben der Kommunen gefördert. Öffentliche Verwaltungen erhalten mehr Eingriffsmöglichkeiten bei Bodenspekulationen in Großstädten.

Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21

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