18.01.1920 – Weimarer Nationalversammlung beschließt Betriebsrätegesetz

Mit dem Gesetz wird in Deutschland erstmals die betriebliche Mitbestimmung geregelt. Das Gesetz stößt auf Widerstand bei Gewerkschaften, USPD und Kommunisten, da sie den Einfluss der Arbeiterräte beschnitten sehen.

Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21

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