16. Juli 1955 – Deutscher Bundestag beschließt Bundeswehr-Freiwilligengesetz

Das „Freiwilligengesetz“ sieht die Rekrutierung von 6.000 Freiwilligen für die bundesdeutschen Streitkräfte vor, die das Ausbildungs- und Führungspersonal der zukünftigen Bundeswehr bilden sollen.

Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21

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