16.01.1992 – Konstituierende Sitzung der Gemeinsamen Verfassungskommission

Nach der deutschen Wiedervereinigung soll sich eine Kommission mit möglichen Grundgesetzänderungen und Ergänzungen befassen. Für größere Verfassungsänderungen kommt im Laufe der knapp zweijährigen Arbeit keine notwendige Mehrheit zusammen.

Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21

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