
Mit Erlass des „Gesetzes gegen die Neubildung von Parteien“ wird die NSDAP zur einzigen zugelassenen Partei und das politische Leben endgültig gleichgeschaltet.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21
Mit Erlass des „Gesetzes gegen die Neubildung von Parteien“ wird die NSDAP zur einzigen zugelassenen Partei und das politische Leben endgültig gleichgeschaltet.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21