12. April 1967 – Erstmalige Ernennung von Parlamentarischen Staatssekretären

Dem Bundeskanzler und den Ressortministern für Auswärtiges, Inneres, Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Verteidigung, Verkehr und Post werden je ein Parlamentarischer Staatssekretär zur Seite gestellt.

Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21

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