
Mit dem Gesetz wird die Mark als Zahlungsmittel eingeführt.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21

Mit dem Gesetz wird die Mark als Zahlungsmittel eingeführt.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21