10.12.1953 – Bundestag führt „Zwischenfrage“ ein

Damit wird den Parlamentariern die Möglichkeit eingeräumt, nach Zustimmung des Redners eine kurze Sachfrage an diesen zu richten. Ziel der Einführung ist es, die Plenardebatten lebhafter zu gestalten.

Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21

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