06. Oktober 1953 – Erste Live-Fernsehübertragung aus dem Plenarsaal

Die konstituierende Sitzung des Zweiten Bundestages wird erstmalig live im Fernsehen übertragen. Erste Hörfunk und Fernsehübertragungen hatte es seit 1949 bzw. 1952 bereits gegeben, diese wurden jedoch erst auf-gezeichnet und redaktionell überarbeitet, bevor sie ausgestrahlt wurden. Heute verfügt der Bundestag über ein eigenes Parlamentsfernsehen, welches Plenardebatten und öffentliche Ausschusssitzungen unter anderem live im Internet überträgt.

Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21

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