05. Oktober 1990 – Bundestag ratifiziert „Zwei-plus-Vier-Vertrag“

Der Vertrag zwischen den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs und der Bundesrepublik Deutschland sowie der DDR stellt die für die staatliche Souveränität erforderliche Friedensvereinbarung dar.

Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21

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