München, 26. November 2025 (JPD) – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Urteil vom 24. November 2025 das Verbot des Cannabiskonsums im Englischen Garten sowie in Hofgarten und Finanzgarten in München für rechtswidrig erklärt. Das Urteil hebt die entsprechenden Regelungen der Parkanlagen-Verordnung auf, die nach der bundesweiten Teillegalisierung von Cannabis den Konsum von Cannabisprodukten untersagt hatten. Damit ist der Konsum in diesen Bereichen nach den Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes des Bundes (KCanG) wieder erlaubt.

Nach der Teillegalisierung hatte die Bayerische Verwaltung den Cannabiskonsum in allen Bereichen der staatlich verwalteten Parkanlagen untersagt. Bereits in einer Eilentscheidung im Juli 2025 hatte der BayVGH das generelle Verbot für den Nordteil des Englischen Gartens vorläufig ausgesetzt. In der mündlichen Verhandlung zum Hauptsacheverfahren am 17. November 2025 stellte der Senat klar, dass weitergehende Einschränkungen nur zulässig sind, wenn konkrete Gefahren oder erhebliche Belästigungen für andere Besucherinnen und Besucher nachweisbar sind. Das Gericht äußerte Zweifel, dass ein solcher Nachweis für jeden Konsum in allen Parkbereichen vorliegt, und erklärte das Verbot daher für unwirksam.

BayVGH hebt Cannabis-Verbot in Münchener Parkanlagen auf

Die schriftliche Urteilsbegründung wird in den kommenden Wochen erwartet. Nach Zustellung an die Beteiligten soll das Urteil in anonymisierter Form auf der Internetseite des BayVGH veröffentlicht werden. Der Freistaat Bayern kann gegen das Urteil eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen. Erfolgt dies nicht, wird das Urteil rechtskräftig und allgemein verbindlich. Bis dahin bleibt die Regelung der vorläufigen Eilentscheidung in Kraft.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner