
Potsdam, 29. Dezember 2025 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Potsdam hat die Eilanträge des früheren brandenburgischen Wirtschaftsministers Prof. Dr. Jörg Steinbach gegen die Untersagung einer Beratungstätigkeit für eine Rechtsanwaltskanzlei abgelehnt. Die 2. Kammer bestätigte damit eine Verfügung der Staatskanzlei des Landes Brandenburg, mit der Steinbach die Tätigkeit bis Dezember 2026 untersagt worden war. Die Entscheidungen ergingen mit Beschlüssen vom 22. Dezember 2025.
Die Landesregierung hatte das Tätigkeitsverbot im September 2025 mit sofortiger Vollziehung angeordnet. Grundlage ist das Brandenburgische Ministergesetz, das es erlaubt, ehemaligen Regierungsmitgliedern für bis zu zwei Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Amt bestimmte Erwerbstätigkeiten zu untersagen, wenn eine Beeinträchtigung öffentlicher Interessen zu befürchten ist.
Gericht sieht Gefährdung öffentlicher Interessen durch Anschein
Zur Begründung führte die Landesregierung an, dass die betroffene Kanzlei während der Amtszeit Steinbachs unter anderem bei der Ansiedlung des Unternehmens Tesla beratend für das Land Brandenburg tätig gewesen sei und das Unternehmen weiterhin vertrete. Vor diesem Hintergrund sei nicht auszuschließen, dass eine spätere Tätigkeit des früheren Ministers für die Kanzlei den Eindruck erwecke, dienstliche Entscheidungen könnten von späteren beruflichen Interessen beeinflusst gewesen sein. Diese Einschätzung stützte sich auch auf eine Empfehlung eines unabhängigen Gremiums, das nach dem Ministergesetz in solchen Fällen zu beteiligen ist.
Der Antragsteller hatte demgegenüber geltend gemacht, er habe mit der Kanzlei nicht in relevanter Weise zusammengearbeitet und deren Beauftragung nicht verantwortet. Zudem lägen die Vorgänge zeitlich so weit zurück, dass ein Vertrauensverlust in der Bevölkerung nicht mehr zu erwarten sei. Das Tätigkeitsverbot verletze ihn außerdem in seiner Berufsfreiheit.
Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nicht. Maßgeblich sei bereits der Anschein einer möglichen Interessenkollision, der vermieden werden müsse. Dabei komme es nicht auf die tatsächlichen Abläufe an, sondern darauf, wie das Verhalten in der Öffentlichkeit wahrgenommen werde. In diesem Zusammenhang verwies das Gericht auch auf die mediale Darstellung Steinbachs als maßgeblich an der Tesla-Ansiedlung beteiligt. Eine Verletzung der Berufsfreiheit sah die Kammer nicht, da dem ehemaligen Minister andere Beratungstätigkeiten offenstünden.
Auch ein weiterer Eilantrag, mit dem Steinbach eine Tätigkeit für die Kanzlei unter der Auflage beantragt hatte, keine Angelegenheiten mit Bezug zum Land Brandenburg zu bearbeiten, blieb ohne Erfolg. Gegen beide Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.