
Potsdam, 2. Januar 2026 (JPD) – Die Alternative für Deutschland (AfD), Landesverband Brandenburg, hat ihre Klagen gegen das Land Brandenburg im Zusammenhang mit Erwähnungen in Verfassungsschutzberichten sowie ihrer früheren Einstufung als Beobachtungs- und Verdachtsfall zurückgenommen. Betroffen waren insbesondere Passagen in den Verfassungsschutzberichten der Jahre 2019 und 2020 sowie begleitende Pressemitteilungen des Innenministeriums. Das Verwaltungsgericht Potsdam stellte die Verfahren daraufhin ein.
Mit Beschluss vom 2. Januar 2026 beendete das Gericht die Verfahren mit den Aktenzeichen VG 9 K 188/21 und VG 9 K 1907/21. Die für den 14. und 15. Januar 2026 angesetzten Termine zur mündlichen Verhandlung wurden aufgehoben. Gegenstand der Klagen war die rechtliche Überprüfung der Erwähnung des AfD-Landesverbandes Brandenburg in den Berichten des Landesamtes für Verfassungsschutz sowie der öffentlichen Kommunikation dazu.
Einstufung als gesichert rechtsextremistisch bleibt Streitgegenstand
Unberührt von den Klagerücknahmen bleibt ein weiteres Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam. Die Einstufung des AfD-Landesverbandes Brandenburg als gesichert rechtsextremistische Bestrebung aus dem Jahr 2025 ist weiterhin Gegenstand der anhängigen Klage mit dem Aktenzeichen VG 9 K 1582/25. Für dieses Verfahren ist bislang kein Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt.
Die nun eingestellten Verfahren betreffen damit ausschließlich frühere Bewertungen und Veröffentlichungen des Verfassungsschutzes. Die aktuelle rechtliche Auseinandersetzung über die Einstufung aus dem Jahr 2025 wird gesondert fortgeführt.