
Osnabrück, 16. März 2026 (JPD) Der Rechtsstreit über die Besetzung der Stelle „Leitung der Stabstelle für Wirtschaftsförderung und Rechtswesen“ bei der Stadt Georgsmarienhütte ist durch einen gerichtlichen Vergleich abgeschlossen worden (Az. 3 A 205/25). Mit der Einigung endete ein längerer Konflikt zwischen der Klägerin und der Beklagten einvernehmlich. Die Klägerin hatte sich bereits 2021 auf die nach A 14 NBesG besoldete Stelle beworben und war zum Auswahlverfahren eingeladen worden. Nachdem das Verfahren damals abgebrochen wurde, erwirkte sie einstweiligen Rechtsschutz, der die Fortsetzung der Auswahlpflicht anordnete.
Gerichtlicher Vergleich beendet langjährigen Konflikt
Die Stadt hatte mehrfach versucht, das Besetzungsverfahren zu stoppen, unter anderem durch Beschlüsse des Verwaltungsausschusses und Eilanträge, die vor Gericht keinen Erfolg hatten. Das Verwaltungsgericht drohte mehrfach mit Zwangsgeldandrohung, um die Fortführung des Verfahrens zu erzwingen. Auch Beschwerdeentscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts bestätigten die gerichtlichen Anordnungen.
Erst nach einer erneuten Absage der Bewerbung im April 2025 konnte der Streit durch den Vergleich vom 28. Oktober 2025 beendet werden. Die Klägerin zog ihre Bewerbung gegen Zahlung eines niedrigen fünfstelligen Betrags zurück. Mit der Annahme des Vergleichs sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche aus dem Besetzungsverfahren erloschen. Der Vergleich ist rechtskräftig.


