Methadon-Praxis darf in Bonn nicht auf zwei Stockwerke ausgedehnt werden

Köln, 12. Februar 2026 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Köln hat die Genehmigung zur Erweiterung einer Methadon-Praxis in Bonn für rechtswidrig erklärt. Nach Auffassung des Gerichts verletzt der geplante Ausbau die Rechte der Nachbarn und widerspricht den Vorgaben für Allgemeine Wohngebiete. Mit dem Urteil gab das Gericht einem Anwohnerrecht statt und hob die 2025 erteilte Baugenehmigung auf.

Die Praxis eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie behandelt seit 2012 täglich Opioidabhängige im Untergeschoss eines Gebäudes in der Nähe des Bonner Hauptbahnhofs. 2025 hatte die Stadt Bonn die Genehmigung zur Erweiterung auf ein weiteres Geschoss mit verlängerten Betriebszeiten und einer Behandlung von bis zu 265 Patienten pro Tag erteilt. Dagegen hatte ein Nachbar geklagt.

Gericht: Erweiterung überschreitet zulässige Nutzung in Wohngebiet

Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts begründete die Entscheidung mit dem sogenannten Gebietserhaltungsanspruch des Klägers. Danach kann ein Nachbar Maßnahmen abwehren, die die Nutzung eines Wohngebiets unverträglich verändern. Nach Auffassung des Gerichts überschreitet die erweiterte Praxis den zulässigen Rahmen für freiberufliche Tätigkeiten in einem Allgemeinen Wohngebiet. Die Praxis erstreckt sich nun über zwei Geschosse, was die Wohnnutzung zurückdränge.

Darüber hinaus beanstandete das Gericht die Betriebszeiten und die hohe Patientenzahl. Der Praxisbetrieb ohne Unterbrechung an Sonn- und Feiertagen bis in den frühen Abend und die kurze, aber häufige Patientenbetreuung stören die Wohnruhe erheblich. Damit überschreitet die Praxis die für Anwohner zumutbaren Belastungsgrenzen, wie sie die Baunutzungsverordnung für Allgemeine Wohngebiete vorsieht.

Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zugelassen, sodass die Beteiligten gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster vorgehen können. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 8 K 676/25.

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