Die Stadt Wiehl darf ihre bestehende Sekundarschule in eine Gesamtschule umwandeln. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom heutigen Tag entschieden und damit die Klagen von fünf weiteren Gemeinden aus dem Oberbergischen Kreis abgewiesen.

Im Jahr 2023 beschloss der Rat der Stadt Wiehl, die bestehende Sekundarschule Wiehl in eine vierzügige Gesamtschule umzuwandeln. Die Bezirksregierung Köln genehmigte diesen Beschluss. Gegen diese Genehmigung haben die Stadt Gummersbach sowie die Gemeinden Engelskirchen, Nümbrecht, Marienheide und Reichshof Klage erhoben. Dabei haben sie geltend gemacht, von der beabsichtigten Umwandlung gingen unzumutbare Auswirkungen auf ihre eigenen Schulen aus. Diese seien in ihrem Bestand gefährdet oder müssten möglicherweise ihre Zügigkeit reduzieren. Zudem hätten sie erhebliche Summen in ihre Schulen investiert.

Die Klagen hatten keinen Erfolg. Das Gericht hat zur Begründung ausgeführt: Die angegriffene Genehmigung verstoße nicht gegen das schulentwicklungsplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme. Die Stadt Wiehl habe den Sachverhalt im Rahmen des ihr zustehenden Prognosespielraums ausreichend und fehlerfrei ermittelt. Auf dieser Grundlage seien insbesondere die Gesamtschule Gummersbach und die Sekundarschule Engelskirchen durch die beabsichtigte Umwandlung nicht in ihrem Bestand gefährdet. Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schulen der umliegenden Gemeinden seien angesichts des legitimen und gewichtigen Interesses der Stadt Wiehl an der Umwandlung hinzunehmen. Dabei falle besonders ins Gewicht, dass die Stadt Wiehl nach den vorliegenden Prognosen über genügend gemeindeeigene Kinder verfüge, um die für eine Gesamtschule erforderliche Mindestgröße zu erreichen.

Die Klägerinnen können gegen das Urteil jeweils einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden würde. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, kann die Gesamtschule Wiehl voraussichtlich ab dem Schuljahr 2026/2027 den Betrieb aufnehmen.

Aktenzeichen: 10 K 2420/24

VG Köln, 04.06.2025

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