
Koblenz, 18. Dezember 2025 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Koblenz hat einen Eilantrag gegen die probeweise Einführung einer Einbahnstraßenregelung in Kaifenheim (Verbandsgemeinde Kaisersesch) stattgegeben. Die Richter ordneten die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines betroffenen Anwohners an und verfügten die Wiederherstellung der vorherigen Verkehrslage.
Eilantrag gegen Einbahnstraße erfolgreich
Seit Anfang Oktober 2025 gilt auf der Ortsdurchfahrt, die die A 48 mit dem Moseltal verbindet, eine Einbahnstraßenregelung. Für den Gegenverkehr wurde eine Umleitungsstrecke durch ein Wohngebiet eingerichtet. Ein Anwohner, der von der Umleitung betroffen ist, legte Widerspruch ein und beantragte vor Gericht Eilrechtsschutz. Er argumentierte, dass die Umleitung zu einer erhöhten Verkehrsbelastung im Wohngebiet führe und dem Charakter der Straße widerspreche.
Die Koblenzer Richter erklärten den Erlass der verkehrsrechtlichen Verfügung für ermessensfehlerhaft. Zwar sei die erforderliche Gefahr für Sicherheit und Ordnung des Verkehrs gegeben, weil auf der L 109 kein gefahrloser Begegnungsverkehr für Schwerlast- oder touristischen Verkehr möglich sei. Allerdings hätten die Belange der von der Umleitung betroffenen Anwohner in der Entscheidungsfindung der Behörde nicht hinreichend berücksichtigt werden.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.
Aktenzeichen: 2 L 1146/25.KO