AfD darf Gemeindehaus Meisenheim für Wahlkampf nicht nutzen

Koblenz, 25. Februar 2026 (JPD) Das Verwaltungsgericht Koblenz hat dem AfD-Kreisverband Bad Kreuznach den Zugang zum „Großen Saal“ des Gemeindehauses Meisenheim für eine Wahlkampfveranstaltung am 27. Februar 2026 verwehrt. Der Saal ist Sondereigentum der Stadt, die zuvor einen Mietvertrag geschlossen, diesen aber nach fehlender Zustimmung der Evangelischen Johanniter-Gemeinde gekündigt hatte. Der AfD-Kreisverband beantragte Eilrechtsschutz, um die Nutzung des Saals durchzusetzen.

Nutzung städtischer Räume im Einklang mit Widmungszweck

Die Koblenzer Richter begründeten die Entscheidung damit, dass der Widmungszweck des Saals ausschließlich Feierlichkeiten und vereinsinterne Veranstaltungen umfasse. Parteipolitische Veranstaltungen seien nicht erfasst. Frühere Überlassungen an Parteien, wie 2019 an den SPD-Ortsverband, hätten vor der aktuellen Benutzungssatzung von 2023 stattgefunden und begründen keinen Anspruch. Zudem seien die Eigentumsverhältnisse mit der Evangelischen Johanniter-Gemeinde zu beachten; Änderungen der zulässigen Nutzungen bedürfen der einstimmigen Vereinbarung aller Eigentümer.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.

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