Verwaltungsgericht Karlsruhe weist Klage gegen studentisches Wohnen im Mannheimer Hafen zurück

Karlsruhe, 24. März 2026 (JPD) Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage der Staatlichen Rhein-Neckar-Hafengesellschaft Mannheim mbH gegen die Baugenehmigung für das Projekt „Studentisches Wohnen im Mühlauhafen“ abgewiesen. Die Stadt Mannheim hatte die Genehmigung bereits am 1. März 2021 für ein Gebäude mit 58 Einheiten erteilt, das an bestehende Wohn- und Gewerbebauten anschließen soll. Die Klägerin bewirtschaftet landeseigene Grundstücke im Hafengebiet und ist unter anderem Erbbauberechtigte am nahegelegenen Containerterminal, einem Störfallbetrieb. Gegen die Genehmigung hatte sie nach erfolglosem Widerspruch Klage erhoben.

Die Hafengesellschaft machte geltend, das Vorhaben füge sich nicht in die Eigenart der Umgebung ein und sei wegen der Nähe zum Containerterminal rücksichtslos. Das Gebiet entspreche faktisch einem Industrie- oder Gewerbegebiet, in dem Wohnnutzung unzulässig sei. Zudem werde ein schutzbedürftiges Wohnobjekt in unmittelbarer Nähe zu einem Störfallbetrieb geschaffen. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht.

Gemengelage im Hafengebiet maßgeblich für bauplanungsrechtliche Bewertung

Nach Auffassung der 2. Kammer ist die Umgebung weder als reines Industrie- noch als Gewerbegebiet einzuordnen, sondern durch ein Nebeneinander von Wohn-, gewerblichen und industriellen Nutzungen geprägt. In einer solchen Gemengelage könne die Klägerin die Nutzung nicht allein mit dem Gebietscharakter abwehren. Zwar bestünden Zweifel, ob sich das Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch vollständig einfüge, insbesondere im Hinblick auf Lärmbelastung und störfallrechtliche Abstände. Auch mögliche städtebauliche Spannungen seien nicht ausgeschlossen.

Für eine Aufhebung der Baugenehmigung reiche dies jedoch nicht aus. Erforderlich sei vielmehr eine Verletzung eigener Rechte der Klägerin, die das Gericht nicht feststellen konnte. Das Vorhaben sei ihr gegenüber nicht rücksichtslos, zumal sie selbst in vergleichbarer Nähe zum Containerterminal Wohnnutzung betreibe. Dieses widersprüchliche Verhalten wertete das Gericht als treuwidrig.

Das Urteil vom 20. Februar 2026 ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann binnen eines Monats nach Zustellung die Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragen.

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