Gießen, 8. Januar 2026 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Gießen hat ein weiteres Bürgerbegehren im Streit um geplante Windkraftanlagen im Braunfelser Wald für unzulässig erklärt. Die 8. Kammer lehnte mit Beschluss vom 5. Januar 2026 den Eilantrag einer Mitunterzeichnerin des Bürgerbegehrens „Rücktrittsklausel jetzt!“ ab. Zur Begründung verwies das Gericht auf formelle Mängel nach der Hessischen Gemeindeordnung.

Das Bürgerbegehren knüpft inhaltlich an das bereits laufende Bürgerbegehren „Erhaltet den Braunfelser Wald“ an, über dessen Zulässigkeit noch nicht rechtskräftig entschieden ist. In den vorangegangenen Verfahren hatte das Verwaltungsgericht der Stadt Braunfels zeitweise aufgegeben, Pacht- oder Nutzungsverträge für Windkraftanlagen nur mit einer Rücktrittsklausel abzuschließen. Diese Entscheidungen waren jedoch auf Beschwerden der Stadt Braunfels vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof weitgehend aufgehoben worden.

Kassatorisches Bürgerbegehren verstößt gegen Fristvorgaben

Nach Auffassung der 8. Kammer richtet sich das neue Bürgerbegehren der Sache nach gegen einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30. Januar 2025. Mit diesem Beschluss war ein Vertragsentwurf zur Nutzung gemeindlicher Flächen für Windkraftanlagen ohne Rücktrittsklausel gebilligt und der Magistrat mit dem Abschluss des Vertrages beauftragt worden. Damit handele es sich um ein sogenanntes kassatorisches Bürgerbegehren, das auf die Aufhebung eines bereits gefassten Beschlusses ziele.

Für derartige Bürgerbegehren sieht die Hessische Gemeindeordnung eine Ausschlussfrist von acht Wochen nach Bekanntgabe des Beschlusses vor. Diese Frist sei im vorliegenden Fall offensichtlich nicht eingehalten worden, stellte das Gericht fest. Der Eilantrag sei daher unbegründet, unabhängig von der materiellen Zielrichtung des Begehrens.

Parallel bleiben weitere Verfahren anhängig. Gegen die Einstufung des ursprünglichen Bürgerbegehrens „Erhaltet den Braunfelser Wald“ als unzulässig durch die Stadtverordnetenversammlung vom Oktober 2025 ist Klage beim Verwaltungsgericht Gießen erhoben worden. Zudem ist beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof noch eine Beschwerde der Stadt Braunfels gegen einen früheren Beschluss des Verwaltungsgerichts anhängig. Der aktuelle Beschluss ist ebenfalls nicht rechtskräftig; eine Beschwerde kann binnen zwei Wochen eingelegt werden.

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