Mit soeben zugestelltem Beschluss der für das Immissionsschutzrecht zuständigen 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat diese den Eilantrag eines Anwohners abgelehnt.

Am gestrigen Tag hat ein Anwohner des Untermainkai um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht und begehrt ein Einschreiten der Stadt Frankfurt am Main gegen Lärmbelästigungen durch den am Sonntag stattfindenden IRONMAN Frankfurt. Hierzu solle die dem Veranstalter erteilte Genehmigung um verschiedene Auflagen mit Dezibel-Grenzwerten ergänzt und eine 24-Stunden-Hotline für Anwohner eingerichtet werden.

Das Gericht führt in seinem ablehnenden Beschluss aus, dass im Rahmen der allein möglichen summarischen Prüfung in dem vorliegenden Eilverfahren eine Anordnung von Auflagen nicht in Betracht komme.

Der Antragsteller habe einen entsprechenden immissionsschutzrechtlichen Anspruch nicht glaubhaft gemacht. Denn es sei nicht substantiiert vorgetragen, dass eine Überschreitung der in der Freizeitlärm-Richtlinie genannten Immissionsrichtwerte für Mischgebiete zu befürchten sei.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.

Aktenzeichen: 8 L 2909/25.F

VG Frankfurt am Main, 27.06.2025

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