VG Stuttgart: FDP bleibt vom SWR-Triell zur Landtagswahl ausgeschlossen

Stuttgart, 12. Februar 2026 (JPD) – Die FDP darf nicht am SWR-TV-Triell zur Landtagswahl in Baden-Württemberg teilnehmen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat im Eilverfahren sämtliche Anträge des FDP-Landesverbandes gegen den Südwestrundfunk (SWR) abgelehnt. Damit bleibt es bei dem Sendekonzept für die Live-Sondersendung „Die Debatte – wer überzeugt Baden-Württemberg“, die am 24. Februar 2026 um 20.15 Uhr ausgestrahlt wird. Eingeladen sind die Spitzenkandidaten von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD.

Die FDP hatte beantragt, ihren Spitzenkandidaten ebenfalls zum SWR-Triell zuzulassen. Hilfsweise verlangte sie, den AfD-Kandidaten auszuladen, die Sendung abzusagen oder das Triell zeitlich zu verlegen. Hintergrund ist die Landtagswahl in Baden-Württemberg am 8. März 2026. Zwei Tage nach dem Triell plant der SWR mit der „Wahlarena“ ein weiteres Format, zu dem Vertreter aller Parteien eingeladen werden sollen, die realistische Chancen auf den Einzug in den Landtag haben.

Verwaltungsgericht Stuttgart: Abgestufte Chancengleichheit gewahrt

Nach Auffassung der 1. Kammer hat die FDP keinen Anspruch auf Teilnahme am SWR-TV-Triell. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse Parteien vor Wahlen nach dem Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit berücksichtigen. Maßgeblich sei eine Gesamtschau der politischen Bedeutung einer Partei, die neben früheren Wahlergebnissen auch aktuelle Entwicklungen wie Bundestags-, Europa- und Landtagswahlergebnisse sowie Umfragen einbezieht.

Die Richter verwiesen darauf, dass die FDP bei der letzten Bundestagswahl 4,3 Prozent der Zweitstimmen und bei der Europawahl 5,2 Prozent erreicht hatte. In den vergangenen drei Jahren erzielte sie bei acht Landtagswahlen Ergebnisse zwischen 0,8 und 5,1 Prozent. Aktuelle Umfragen zur Landtagswahl in Baden-Württemberg sehen die FDP bei rund fünf Prozent. Würde allein das Ergebnis der letzten Landtagswahl von 10,5 Prozent fortgeschrieben, würde dies nach Ansicht des Gerichts einen Status erhalten, der die politische Wirklichkeit nicht mehr abbilde.

Demgegenüber hätten die zum Triell eingeladenen Parteien nach den jüngsten Umfragen reale Chancen, jeweils über 20 Prozent zu erreichen. Der Abstand zur FDP sei damit so groß, dass es sachlich gerechtfertigt sei, den FDP-Spitzenkandidaten in diesem speziellen Sendeformat nicht zu berücksichtigen.

Ein Anspruch der FDP, andere Parteien – etwa die AfD – von der Sendung auszuschließen, bestehe ebenfalls nicht. Aus der verfassungsrechtlich garantierten Chancengleichheit folgten gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundsätzlich Teilhaberechte, jedoch keine Abwehrrechte gegenüber politischen Mitbewerbern. Da das Sendekonzept des SWR rechtmäßig sei, bestehe auch kein Anspruch auf Absage oder Verlegung des Triells.

Der Beschluss vom 12. Februar 2026 (Az. 1 K 1315/26) ist noch nicht rechtskräftig. Die FDP kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.

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