AfD-Veranstaltung im Allgäu: Gericht kippt Widerruf der Stadthallen-Zulassung in Lindenberg

Augsburg, 10. Februar 2026 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Augsburg hat der Stadt Lindenberg im Allgäu untersagt, dem AfD-Kreisverband Westallgäu-Lindau die Nutzung einer städtischen Halle für eine Parteiveranstaltung zu entziehen. Mit Beschluss vom 10. Februar 2026 gab die 7. Kammer einem Eilantrag des Kreisverbands statt. Die Stadt hatte die bereits erteilte Zulassung für den „Löwensaal“ kurzfristig widerrufen und dies mit Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit dem angekündigten Auftritt des Thüringer AfD-Politikers Björn Höcke begründet.

Der AfD-Kreisverband plant für den 15. Februar 2026 eine Kandidatenvorstellung zur Kommunalwahl in Lindenberg. Die Kommune hatte im Dezember 2025 zunächst zugestimmt, die Genehmigung aber Ende Januar mit sofortiger Wirkung zurückgenommen. Zur Begründung verwies sie darauf, erst nachträglich von der Teilnahme Höckes erfahren zu haben und bei der Veranstaltung strafbare, die NS-Diktatur billigende sowie antisemitische Äußerungen zu erwarten.

Gegen den Widerruf erhob der Kreisverband Klage und beantragte vorläufigen Rechtsschutz. Das Verwaltungsgericht folgte dem Antrag und verpflichtete die Stadt, die Nutzung der Stadthalle vorerst zu ermöglichen.

Gericht betont Gleichbehandlung politischer Parteien

Zur Begründung führte das VG Augsburg aus, die Sorge der Stadt sei angesichts zweier rechtskräftiger Verurteilungen Höckes wegen strafbarer Äußerungen mit NS-Bezug im Ausgangspunkt nachvollziehbar. Gleichwohl gelte für nicht vom Bundesverfassungsgericht verbotene Parteien das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot in besonderem Maße, insbesondere bei der Nutzung öffentlicher Einrichtungen.

Die Stadt habe im Rahmen der gebotenen Gefahrenprognose keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte vorgetragen, dass es bei der konkreten Veranstaltung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu strafbaren, die NS-Diktatur billigenden oder antisemitischen Äußerungen kommen werde. Dagegen spreche bereits das angekündigte Thema der Veranstaltung, eine Kandidatenvorstellung zur Kommunalwahl.

Unabhängig davon sei der vollständige Widerruf der Zulassung unverhältnismäßig gewesen. Nach Auffassung der Kammer hätte der Stadt als milderes Mittel insbesondere ein Redeverbot für den angekündigten Referenten zur Verfügung gestanden. Gegen die Eilentscheidung kann die Stadt Lindenberg Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Aktenzeichen: Au 7 E 26.310

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