OVG Schleswig-Holstein erlaubt vorläufig Weiterbetrieb der Ölförderung auf Mittelplate A

Schleswig, 6. März 2026 (JPD) Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat in einem Eilverfahren die vorübergehende Fortsetzung der Ölförderung auf der Bohr- und Förderinsel Mittelplate A erlaubt. Mit einem sogenannten Hängebeschluss wird die Förderung bis zur abschließenden Entscheidung über die Beschwerde der Betreiberin gegen die Hauptbetriebsplanzulassung für 2024 bis 2026 wieder zugelassen (Az. 5 MB 5/26). Die Insel wird seit 1987 betrieben und fördert Erdöl aus dem gleichnamigen Wattgebiet vor Dithmarschen bis zur Elbmündung.

Hängebeschluss als vorläufige Regelung

Die Entscheidung folgt auf einen Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die im Oktober 2024 gegen die Genehmigung geklagt hatte. Das Verwaltungsgericht hatte am 26. Februar 2026 die Aussetzung der Förderung verfügt, weil eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach der EU-Naturschutzrichtlinie für das Schutzgebiet Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer fehlte. Das OVG entschied nun, dass eine sofortige Vollziehung des erstinstanzlichen Beschlusses nur in Ausnahmefällen geboten sei.

Bei seiner Abwägung berücksichtigte der 5. Senat, dass eine vorübergehende Betriebseinstellung erhebliche technische und wirtschaftliche Folgen hätte, während mögliche Schäden durch die Fortsetzung bis zur Entscheidung geringer eingeschätzt werden. Das Gericht ließ offen, ob die Beschwerde Erfolg haben wird, da dies einer detaillierten Prüfung bedarf. Eine abschließende Entscheidung über die Beschwerde steht weiterhin aus.

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