Schwerin, 22. August 2025 (JPD) – Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat am Freitag eine Beschwerde der Versammlungsbehörde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin zurückgewiesen. Im Streit um das Festival „Jamel rockt den Förster“ entschied das Gericht, dass Caterer auf dem Veranstaltungsgelände Glasflaschen und Glasbehältnisse nutzen dürfen.

    Die Antragsteller hatten zuvor beim Verwaltungsgericht Schwerin vorläufigen Rechtsschutz beantragt und dort Recht bekommen. Die Versammlungsbehörde wollte erreichen, dass sich auch Caterer an das Glasverbot auf dem Versammlungsgelände halten müssen. Das Oberverwaltungsgericht stellte nun vorläufig fest, dass die Auflage der Behörde in diesem Punkt nicht greift und Caterer nicht erfasst sind.

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