Der für heute ab 18.00 Uhr in Dortmund angemeldete Fahrradkorso mit dem Motto „AUTO-FREI-TAG der 13. – die Rückkehr des Fahrradverkehrs“ darf über die Bundesstraße 236 und durch den Wambel-Tunnel geführt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute entschieden und damit den vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen geändert.

Für den Fahrradkorso werden etwa 50 Teilnehmer erwartet. Die geplante Strecke soll unter anderem über die B 236 und durch den Wambel-Tunnel führen. Das Polizeipräsidium Dortmund hatte für die Veranstaltung eine andere Streckenführung festgelegt. Den hiergegen gerichteten Eilantrag des Veranstalters hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen abgelehnt. Die dagegen gerichtete Beschwerde hatte nun Erfolg.

Zur Begründung seiner Entscheidung hat der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts im Wesentlichen ausgeführt: Die Befürchtung des Polizeipräsidiums Dortmund, beim Durchfahren des Wambel-Tunnels auf Fahrrädern drohe eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben der Versammlungsteilnehmer sowie der Einsatzbeamten vor Ort, entbehrt einer tragfähigen Tatsachengrundlage. Der Tunnelabschnitt ist nur ca. 1.420 m lang und die mehrspurige Fahrbahnbreite ermöglicht ein Durchqueren unter Einhaltung erforderlicher Sicherheitsabstände. Auch für die weitere Annahme, dass durch notwendige Streckensperrungen Auffahrunfälle drohten, liegen keine ausreichenden Anhaltspunkte vor. In der Vergangenheit verliefen vergleichbare Veranstaltungen mit weitaus höheren Teilnehmerzahlen störungsfrei.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Aktenzeichen: 15 B 587/25 (I. Instanz: VG Gelsenkirchen, 14 L1127/25)

OVG NRW, 13.06.2025

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