
Lüneburg, 9. Dezember 2025 (JPD) – Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat den Bebauungsplan „Sültefeld III“ der Stadt Langelsheim für unwirksam erklärt. Die Richter des 1. Senats gaben einem Normenkontrollantrag eines Umweltverbands statt, der sich gegen die geplante Ausweisung eines Industriegebiets am südwestlichen Stadtrand richtete.
OVG kippt Bebauungsplan wegen fehlerhafter Festsetzungen
Der Bebauungsplan L124 sollte bislang unbebaute Flächen als Industriegebiet ausweisen und damit zwei Chemieunternehmen Erweiterungsmöglichkeiten eröffnen. Nach Auffassung des Gerichts enthält der Plan jedoch eine Festsetzung zur Verarbeitung von Schwermetallen, die auf eine nicht klar identifizierbare technische Vorschrift verweist. Diese fehlende Bestimmtheit führe zu einer Störung des von der Stadt vorgesehenen Ausgleichs zwischen wirtschaftlichen Interessen und Immissionsschutz, was die Gesamtunwirksamkeit nach sich ziehe.
Zudem erklärte das OVG zwei weitere Einzelfestsetzungen zu Lärm- und Geruchsemissionen für unwirksam. Andere Einwendungen des Antragstellers habe die Kammer hingegen voraussichtlich als unbegründet angesehen. Die grundlegende Auseinandersetzung mit potenziellen Belastungen und die Abwägung der widerstreitenden Interessen seien demnach rechtlich nicht zu beanstanden.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats Beschwerde eingelegt werden. Die Stadt Langelsheim hat die Möglichkeit, die vom Gericht beanstandeten Mängel in einem ergänzenden Verfahren zu beheben und den Bebauungsplan anschließend erneut in Kraft zu setzen.
Aktenzeichen: 1 KN 13/23