OVG Berlin-Brandenburg erklärt Bebauungsplan für Schweinezuchtanlage Blumberg für unwirksam

Berlin, 26. Februar 2026 (JPD) Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Gemeinde Casekow zur Erweiterung der Schweinezuchtanlage Blumberg für unwirksam erklärt. Der 2. Senat gab damit dem Normenkontrollantrag einer Umweltvereinigung statt. Die Entscheidung betrifft den im Jahr 2020 beschlossenen Plan zur Änderung und Vergrößerung der bestehenden Anlage.

Mit dem Bebauungsplan sollte der bauplanungsrechtliche Rahmen für die Erweiterung der Stallanlagen und eine Erhöhung der Tierplatzkapazität geschaffen werden. Der Antragsteller rügte zahlreiche formelle und materielle Mängel und beantragte 2022 beim Oberverwaltungsgericht die Feststellung der Unwirksamkeit.

Formelle Ausfertigungsmängel und fehlender Mitbeschluss

Nach Auffassung des Gerichts leidet der Bebauungsplan bereits an einem durchgreifenden formellen Fehler. Die ausgefertigte Fassung stimme nicht mit der von der Gemeindevertretung beschlossenen Version überein und sei daher nicht ordnungsgemäß zustande gekommen. Zudem sei der dem Plan zugrunde liegende Vorhaben- und Erschließungsplan entgegen den gesetzlichen Vorgaben nicht von der Gemeindevertretung mitbeschlossen worden.

Auf weitere geltend gemachte Rechtsmängel kam es nach Ansicht des Senats nicht mehr an. Die Revision wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet. Das Urteil trägt das Aktenzeichen OVG 2 A 1/22.

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