Die Bauarbeiten für ein Einrichtungshaus in Rangsdorf dürfen fortgesetzt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in zwei Eilverfahren entschieden.

Die Antragsgegnerin erteilte der Betreiberin des Einrichtungshauses im Februar 2023 eine Baugenehmigung zum An- und Umbau eines großen Einrichtungshauses. Die Antragsteller, das Land Berlin und die Gemeinde Schönefeld, sahen sich hierdurch in ihren Rechten verletzt und griffen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Erteilung der Baugenehmigung gerichtlich an. Sie befürchten, dass von dem Vorhaben schädliche Auswirkungen auf in ihren Zuständigkeitsbereichenliegende zentrale Versorgungsbereiche ausgehen würden, d.h. auf zentrale Orte, an denen man gut erreichbar alles Wichtige für den Alltag findet. Ihre Anträge blieben vor dem Verwaltungsgericht Potsdam ohne Erfolg.

Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat die dagegen erhobenen Beschwerden zurückgewiesen. Die Antragsteller können sich nicht auf ein gemeindenachbarliches Abwehrrecht berufen. Zutreffend hat das Verwaltungsgericht überdies entschieden, dass keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche zu erwarten seien. Der von der Gemeinde Schönefeld als bedroht eingestufte Bereich in Großziethen erfüllt schon nicht die Merkmale eines zentralenVersorgungsbereichs. Zu Recht hat die Vorinstanz das Gebiet an der Bahnhofsstraße in Lichtenrade zwar als zentralen Versorgungsbereich eingeordnet, aber schädliche Auswirkungen auf diesen aufgrund des unterschiedlichen Sortimentzuschnitts verneint. 

Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

Beschlüsse vom 19. Juni 2025 – OVG 2 S 44/24, OVG 2 S 45/24 –

(vorgehend: VG Potsdam, Beschlüsse vom 18. Oktober 2024 – VG 4 L 264/23, VG 4 L 770/23 –)

OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2025

Cookie Consent mit Real Cookie Banner