
Koblenz, 12. November 2025 (JPD) – Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz beginnt am 19. November 2025 der Prozess gegen den US-amerikanischen Staatsangehörigen Martin D.. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Sommer 2024 geheimdienstliche Agententätigkeit zugunsten eines chinesischen Nachrichtendienstes angeboten zu haben. Der 2. Strafsenat – Staatsschutzsenat – hat die Anklage des Generalbundesanwalts zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit
Laut Anklageschrift soll Martin D. als ziviler Mitarbeiter eines US-Militärstützpunkts in Deutschland mehrfach versucht haben, sensible militärische Informationen an chinesische staatliche Stellen weiterzuleiten. Der Generalbundesanwalt wirft ihm vor, sich in einem besonders schweren Fall gegenüber einem ausländischen Geheimdienst zur Agententätigkeit bereit erklärt zu haben (§ 99 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 4 NTSG).
Der Beschuldigte war zwischen 2017 und Frühjahr 2023 für einen zivilen Vertragspartner des US-Verteidigungsministeriums tätig und ab 2020 auf einem US-Militärstützpunkt in Deutschland eingesetzt. Die Festnahme erfolgte am 7. November 2024, seither befindet sich Martin D. in Untersuchungshaft.
Die Hauptverhandlung wird vor einem Dreier-Senat des Staatsschutzsenats geführt. Sie beginnt am Mittwoch, 19. November 2025, um 9:30 Uhr im Sitzungssaal 10 des Dienstgebäudes II des OLG Koblenz (Stresemannstraße 1). Weitere Termine sind bis in den Januar 2026 geplant.