Hundehalter haftet nach Sturz einer Schwangeren durch unangeleinten Chihuahua

Nürnberg, 5. März 2026 (JPD) Der Halter eines unangeleinten Chihuahuas haftet für die Verletzungen einer schwangeren Frau, die beim Ausweichen vor dem Tier gestürzt ist. Das Oberlandesgericht Nürnberg sprach der Klägerin ein Schmerzensgeld von 1.500 Euro zu und änderte damit ein Urteil des Landgerichts Ansbach teilweise ab (Urteil vom 13. Februar 2026, Az. 13 U 1961/24).

Der Vorfall ereignete sich im Hofgarten in Ansbach, einem öffentlichen Park mit Anleinpflicht. Der Chihuahua des Beklagten lief unangeleint auf die damals hochschwangere Klägerin zu. Die Frau wich zurück, betrat dabei eine Rasenfläche und stürzte. Anschließend verlangte sie Schadensersatz und Schmerzensgeld.

OLG verneint Mitverschulden der Geschädigten

Das Landgericht Ansbach hatte der Klägerin zunächst nur teilweise Recht gegeben und ein Mitverschulden von 80 Prozent angenommen, weil sie auf einem unbefestigten Weg weggelaufen sei. Das Oberlandesgericht Nürnberg widersprach dieser Bewertung und sprach der Klägerin weitergehende Ansprüche ohne Anrechnung eines Mitverschuldens zu.

Nach Auffassung des Gerichts handelte es sich um eine nachvollziehbare Flucht- und Schutzreaktion. Für die Klägerin sei nicht entscheidend gewesen, ob der Hund freundlich wirkte oder lediglich spielen wollte. Ein objektiver Beobachter könne ein solches Verhalten nicht sicher als ungefährlich einschätzen.

Zwar könne ein Chihuahua wegen seiner geringen Größe in der Regel keine schweren Verletzungen verursachen. Hochriskante Fluchtreaktionen könnten daher im Einzelfall eine Mithaftung begründen. Im vorliegenden Fall sei das Zurückweichen um wenige Meter auf eine Rasenfläche in einer gepflegten Parkanlage jedoch nicht unverhältnismäßig gewesen.

Die Klägerin erlitt Prellungen, Schmerzen an der linken Hand sowie einen Bruch an einem Knochenvorsprung des linken Oberarms. Die Verletzung heilte nach Ruhigstellung und Physiotherapie ohne Operation innerhalb weniger Wochen aus. Ein Zusammenhang zwischen dem Sturz und einer vorzeitigen Geburtseinleitung konnte laut gerichtlichem Sachverständigengutachten nicht festgestellt werden. Das Urteil ist rechtskräftig.

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