Prozess gegen mutmaßliche Unterstützer der „Kaiserreichsgruppe“ beginnt

München, 24. März 2026 (JPD) Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hat die Anklage gegen drei Angeklagte wegen des Verdachts der Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Grundlage ist die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft München vom 24. September 2025. Die Entscheidung erging mit Beschluss vom 23. Dezember 2025.

Den Angeklagten Achim M., Joachim K. und Rainer S. wird vorgeworfen, Mitglieder beziehungsweise Unterstützer der sogenannten „Kaiserreichsgruppe“ gewesen zu sein. Nach den Ermittlungen wird diese Gruppe der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene zugerechnet. Ziel der Vereinigung soll gewesen sein, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gewaltsam durch eine autoritär geprägte Staatsordnung auf Grundlage der Reichsverfassung von 1871 zu ersetzen.

Nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten angeboten haben, nach einem Umsturz Funktionen in einer künftigen Regierung des „Präsidialstaates Königreich Preußen“ zu übernehmen. Das Verfahren wird vor dem Oberlandesgericht München geführt, das für Staatsschutzsachen zuständig ist. Der Vorsitzende des 6. Strafsenats hat für die Hauptverhandlung zunächst 16 Termine angesetzt. Diese sollen zwischen dem 1. April 2026 und dem 19. Juni 2026 stattfinden.

Terrorismusvorwürfe gegen „Kaiserreichsgruppe“ vor dem OLG München

Das Verfahren betrifft den Vorwurf der Bildung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie weitere Straftaten im Zusammenhang mit den mutmaßlichen Umsturzplänen. Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens hat das Gericht die Anklage zur Beweisaufnahme zugelassen. Die strafrechtliche Würdigung erfolgt im Rahmen der anstehenden Hauptverhandlung.

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