
München, 25. November 2025 (JPD) – Das Oberlandesgericht (OLG) München hat das Hauptverfahren gegen Farhad N. eröffnet. Der 24-Jährige wird beschuldigt, am 13. Februar 2025 einen gezielten Anschlag auf eine Ver.di-Veranstaltung in der Münchener Innenstadt verübt zu haben. Die Bundesanwaltschaft hatte bereits am 19. August 2025 Anklage erhoben und wirft dem Angeklagten Mord, versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung und einen schweren Eingriff in den Straßenverkehr vor.
Hauptverfahren gegen Farhad N. wegen Anschlags eröffnet
Demnach soll Farhad N. seinen Pkw gezielt in die Versammlung gesteuert und dabei zwei Personen tödlich verletzt haben. Weitere 44 Teilnehmer erlitten zum Teil lebensgefährliche Verletzungen. Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft handelte der Beschuldigte aus einer übersteigerten religiösen Motivation. Er habe geglaubt, als Reaktion auf das Leid von Muslimen in islamisch geprägten Ländern willkürlich Personen in Deutschland angreifen zu müssen.
Farhad N. befindet sich seit dem Tattag in Untersuchungshaft. Das Verfahren wurde unmittelbar nach der Tat von der Generalstaatsanwaltschaft München an die Bundesanwaltschaft übergeben. Mit dem Beschluss des 7. Strafsenats des Staatsschutzsenats des OLG München wurde die Anklage unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen.
Vorsitzender des Strafsenats, Michael Höhne, hat insgesamt 38 Verhandlungstermine für die Hauptverhandlung anberaumt. Diese sollen vom 16. Januar 2026 bis zum 25. Juni 2026 stattfinden. Das Verfahren gilt als eines der schwerwiegendsten islamistisch motivierten Strafverfahren der letzten Jahre in Deutschland und wird unter besonderer Sicherheitsvorkehrung geführt.