
Düsseldorf, 19. Dezember 2025 (JPD) – Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Lech-Stahlwerke GmbH wegen kartellrechtswidriger Preisabsprachen und des Austauschs wettbewerblich sensibler Informationen zu einer Geldbuße von 21 Millionen Euro verurteilt. Das Urteil erging im sogenannten Edelstahl-Verfahren durch den 1. Kartellsenat und betrifft einen Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts aus dem Jahr 2021.
Kartellrechtswidrige Absprachen und Verfahrensverzögerung festgestellt
Nach den Feststellungen des Senats war die Lech-Stahlwerke GmbH an unzulässigen Absprachen im Edelstahlmarkt beteiligt. Zudem stellte das Gericht eine rechtsstaatswidrige Verzögerung des Verfahrens im kartellbehördlichen Zwischenverfahren von einem Jahr und sieben Monaten fest. Diese Verzögerung wurde im Rahmen der Rechtsfolgenentscheidung berücksichtigt.
Dem Urteil lag eine Verständigung zugrunde, nach der der Lech-Stahlwerke GmbH bei einer Beschränkung ihres Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch ein Bußgeldrahmen zwischen 20 und 30 Millionen Euro in Aussicht gestellt worden war. In der Folge nahm das Unternehmen seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts teilweise zurück und beschränkte ihn auf die Rechtsfolgen. Das Verfahren gegen die für die Lech-Stahlwerke GmbH verantwortlich handelnde Person stellte der Senat ein.
Das Kartellbußgeldverfahren gegen die weitere beteiligte Gesellschaft BGH Edelstahlwerke GmbH sowie deren verantwortlich handelnde Person ist weiterhin anhängig und wird vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gesondert fortgeführt.
Aktenzeichen: V-1 OWi OLG 1/24 (GWB)