Dresden, 8. Oktober 2025 (JPD) – Am Oberlandesgericht Dresden beginnt am 6. November 2025 die Hauptverhandlung gegen Susann E. Der 5. Strafsenat, zuständig für Staatsschutzsachen, hatte die Termine zur Verhandlung mit Beschluss vom 2. Oktober 2025 (Az.: 5 St 3/25) festgelegt. Die Verhandlung wird sich voraussichtlich bis Juni 2026 erstrecken.

Hauptverhandlung gegen Susann E. wegen Unterstützung des NSU

Der Generalbundesanwalt wirft der Angeklagten vor, die inländische terroristische Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ unterstützt zu haben. Zudem soll sie Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung geleistet haben. Susann E. soll gewusst haben, dass die Mitglieder der Organisation unter falschen Identitäten lebten und bereits rassistisch motivierte Morde sowie Raubüberfälle begangen hatten.

Nach Anklage soll die Angeklagte Beate Zschäpe mehrfach ihre Krankenkassenkarte überlassen und ihre Personalien zur Beschaffung von BahnCards zur Verfügung gestellt haben. Außerdem habe sie Zschäpe und Uwe Mundlos zu einem Abholtermin für ein Wohnmobil gefahren, das beim letzten Raubüberfall der Gruppe am 4. November 2011 in Eisenach verwendet worden sei.

Die Hauptverhandlung beginnt am Donnerstag, dem 6. November 2025, um 10 Uhr im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Dresden, Hammerweg 26, 01127 Dresden. Die Termine erstrecken sich über mehrere Monate mit Fortsetzungen bis in den Juni 2026.

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