
Dresden, 15. Dezember 2025 (JPD) – Das Oberlandesgericht Dresden hat das Hauptverfahren gegen acht deutsche Staatsangehörige im sogenannten Fall der „Sächsischen Separatisten“ eröffnet. Der 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) traf die Entscheidung mit Beschluss vom 2. Dezember 2025 und ordnete zugleich die Fortdauer der Untersuchungshaft für alle Angeklagten an. Die Anklage umfasst unter anderem Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens.
Hintergrund: „Sächsische Separatisten“
Den Angeklagten wird vorgeworfen, einer im Februar 2020 gegründeten Gruppierung angehört zu haben, die sich „Sächsische Separatisten“ nannte. Die Mitglieder sollen rassistische, antisemitische und teilweise apokalyptische Überzeugungen vertreten haben. Nach Darstellung der Anklage waren sie davon überzeugt, dass ein unbestimmter „Tag X“ bevorstehe, an dem der staatliche und gesellschaftliche Zusammenbruch Deutschlands eintreten werde. In dieser Situation planten sie, einen großen Teil Sachsens zu erobern und dort einen an nationalsozialistischer Ideologie orientierten Staat zu errichten. Geplant seien zudem die Liquidierung staatlicher Vertreter und ethnische Säuberungen gewesen. Die Vorbereitung habe die Beschaffung militärischer Ausrüstung sowie paramilitärische Kampftrainings umfasst.
Das Hauptverfahren wird von einem fünfköpfigen Richtersenat geleitet. Termine für die Hauptverhandlung werden zeitnah bekanntgegeben.