
Nürnberg, 18. März 2026 (JPD) Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth beginnt am 23. März 2026 die Hauptverhandlung gegen eine Angeklagte wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung. Die 19. Strafkammer als Schwurgericht verhandelt den Fall im Strafjustizzentrum Nürnberg. Insgesamt sind zunächst sieben Verhandlungstage angesetzt.
Nach der Anklage soll die Frau am Abend des 3. Juli 2025 an einem Autohof nahe der Autobahn A9 im Landkreis Roth nach einem Streit mit ihrem ehemaligen Lebensgefährten versucht haben, diesen mit ihrem Auto zu töten. Demnach soll sie dem zu Fuß flüchtenden Mann gefolgt sein und mit etwa 30 km/h auf ihn zugefahren sein, um ihn aus Wut zu erfassen. Der Mann konnte sich den Angaben zufolge in das Gebäude einer Tankstelle retten.
Anklage sieht Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels
Die Angeklagte soll daraufhin mit ihrem Fahrzeug die Eingangstür der Tankstelle durchbrochen haben. Der Geschädigte stürzte infolge des Aufpralls und soll anschließend mit einer Glasscherbe attackiert worden sein. Er erlitt mehrere Frakturen und Schnittverletzungen.
Auch ein weiterer Mann im Kassenbereich wurde durch umherfliegende Teile und Glassplitter verletzt. Zwei weitere Personen in unmittelbarer Nähe blieben unverletzt. Die Staatsanwaltschaft wertet das Fahrzeug als gemeingefährliches Mittel und geht von versuchtem Mord zum Nachteil von vier Personen sowie von gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen aus.
Die Schwurgerichtskammer hat Fortsetzungstermine bis zum 21. April 2026 vorgesehen.



