
München, 24. Februar 2026 (JPD) Das Landgericht München II hat einen 39-jährigen Unternehmer wegen Steuerhinterziehung in neun Fällen sowie weiterer Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die 5. Große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte betriebliche und persönliche Steuern in Millionenhöhe verkürzt hatte. Zudem wurde er wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes und Führens einer Schusswaffe sowie wegen des Verschaffens falscher amtlicher Ausweise schuldig gesprochen. Das Urteil erging nach einer Verständigung gemäß § 257c StPO.
Steuerhinterziehung nach Maskengeschäft in der Corona-Pandemie
Nach den Feststellungen war der Angeklagte im Zeitraum 2020 bis 2022 von Gauting aus für die S. Capital Investment AG mit Sitz in der Schweiz tätig, deren alleiniger Anteilsinhaber und einzelvertretungsberechtigtes Verwaltungsratsmitglied er war. Damit befand sich die steuerlich maßgebliche Betriebsstätte in Deutschland. Im April 2020 erhielt das Unternehmen vom Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen eines Open-House-Verfahrens den Zuschlag zur Lieferung von fünf Millionen FFP2-Masken für rund 22,5 Millionen Euro; im Oktober 2020 erfolgte die Auslieferung zu einem Gesamtpreis von rund 22,04 Millionen Euro. Auch 2022 wurden von Gauting aus Geschäfte abgewickelt.
Der Angeklagte unterließ es, zutreffende Erklärungen zur Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer der Gesellschaft sowie zu seiner persönlichen Einkommensteuer abzugeben. Nach Überzeugung der Kammer verkürzte er betriebliche Steuern von etwa 9,1 Millionen Euro und persönliche Steuern von rund 1,6 Millionen Euro.
Bei seiner Festnahme führte er einen geladenen Revolver samt Munition ohne waffenrechtliche Erlaubnis sowie zwei totalgefälschte slowenische Ausweise mit sich. Einen geltend gemachten Diplomatenstatus der Republik São Tomé und Príncipe erkannte das Gericht mangels Akkreditierung in Deutschland nicht an.
Die Kammer stützte sich insbesondere auf das im Rahmen der Verständigung abgelegte Geständnis, Zeugenaussagen und Urkunden. Strafmildernd wirkten das Geständnis und die Belastungen durch die Untersuchungshaft. Strafschärfend berücksichtigte das Gericht die Höhe des Steuerschadens, einschlägige Vorstrafen wegen Vermögensdelikten und eine erhebliche kriminelle Energie.
Neben der Freiheitsstrafe ordnete das Gericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe der hinterzogenen Steuern gegen den Angeklagten und die Nebenbeteiligte an; die sichergestellte Waffe wurde eingezogen. Die Haft bleibt aufrechterhalten. Gegen das Urteil ist binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof möglich.



