München: Zehn Jahre Haft nach Messerangriff auf zwei Obdachlose

München, 30. Januar 2026 (JPD) – Das Landgericht München I hat den 50-jährigen Marcin B. wegen versuchten Mordes in zwei Fällen und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Das Urteil erging am Freitag nach einer sechstägigen Hauptverhandlung vor der 19. Großen Strafkammer (Schwurgericht). Der Angeklagte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Schwurgericht verurteilt Mann nach Messerangriff auf zwei Obdachlose

Dem Gericht zufolge griff Marcin B. die beiden Geschädigten im Juli 2025 in der Nähe des S-Bahnhofs Allach mit einem Taschenmesser an. Er verletzte sie überraschend mit insgesamt vier Stichen in Oberkörper und Oberschenkel. Einer der Männer erlitt eine rund sieben Zentimeter tiefe Stichverletzung, bei der eine große Beinarterie vollständig und eine Vene teilweise durchtrennt wurde, was zu starkem Blutverlust und zeitweiliger Bewusstlosigkeit führte. Beide Opfer mussten mehrere Tage auf der Intensivstation behandelt werden.

Eine unbeteiligte Zeugin griff während des Angriffs ein, rief den Angeklagten zur Rede und leistete Erste Hilfe. Die Kammer stützte ihre Überzeugung vom Tatgeschehen auf ihre Angaben sowie auf Aussagen eines der Geschädigten. Der Angeklagte hatte die Tat im Wesentlichen eingeräumt, behauptete jedoch, er habe sich gegen Angriffe der beiden Männer verteidigt. Das Gericht sah darin keine glaubhafte Verteidigungssituation.

In rechtlicher Hinsicht bewertete das Schwurgericht die Tat als versuchten Mord unter Verwirklichung des Mordmerkmals der Heimtücke, da die Opfer zur Tatzeit arg- und wehrlos waren. Zusätzlich sprach die Kammer die Anklagepunkte gefährliche Körperverletzung aus, da ein gefährliches Werkzeug eingesetzt und das Leben der Opfer gefährdet wurde. Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht Reue, bislang fehlende Vorstrafen und den bedingten Tötungsvorsatz, sodass die lebenslange Freiheitsstrafe gemildert wurde.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidigung und Staatsanwaltschaft können Revision beim Bundesgerichtshof einlegen, die binnen einer Woche erfolgen muss.

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