EDEKA-Subunternehmer: 3 Jahre Haft wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung

München, 26. Februar 2026 (JPD) Nach 28 Hauptverhandlungstagen hat das Landgericht München I den 35-jährigen Zakir D. wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 54 Fällen sowie Steuerhinterziehung in 44 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Zugleich ordnete die Wirtschaftsstrafkammer die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro an, basierend auf hinterzogenen Steuern und nicht gezahlten Löhnen. Das Urteil stützt sich auf eine Verständigung nach § 257c StPO; einzelne Tatvorwürfe waren zuvor gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt worden.

Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung im Regalauffüllgeschäft

Zwischen 2019 und 2022 setzte der Angeklagte für EDEKA-Märkte und Subunternehmer zahlreiche Mitarbeiter überwiegend „schwarz“ ein, um Regale mit Lebensmitteln und Waren zu bestücken. Zur Verschleierung registrierte er Gewerbe und Konten auf Namen Dritter und nutzte deren Identität für Rechnungen, um Steuerbehörden zu täuschen. Dadurch unterblieben Sozialversicherungsbeiträge, Lohn- und Umsatzsteuern vollständig oder teilweise. Insgesamt entstand ein Schaden von etwa 1,4 Millionen Euro, teils bereits ausgeglichen.

Das Gericht stützte seine Feststellungen auf das Geständnis des Angeklagten, Zeugenaussagen und Urkunden. Zugunsten des Angeklagten wurden Schuldeinsicht, Reue, Vorstrafenfreiheit, teilweise Schadenswiedergutmachung und Aufklärungshilfe berücksichtigt. Belastend wirkten der lange Tatzeitraum, die Schadenshöhe und die festgestellte kriminelle Energie. Die Strafkammer ordnete die Fortdauer der Haft an. Revision ist innerhalb einer Woche zum Bundesgerichtshof möglich.

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