
Kempten, 19. Dezember 2025 (JPD) – Das Landgericht Kempten hat einen Mann wegen eines bewaffneten Raubüberfalls auf eine Tankstelle zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen der 2. Strafkammer hatte der Angeklagte im April 2025 unter Einsatz einer Machete Bargeld erbeutet und dabei zwei anwesende Frauen massiv bedroht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bewaffneter Überfall zur Mittagszeit
Der Überfall ereignete sich am 27. April 2025 zur Mittagszeit in einer Tankstelle in Kempten. Der Täter betrat das Gebäude maskiert und rief unmittelbar nach dem Eintreten in Richtung einer Kundin und einer Mitarbeiterin den Überfall aus. Zugleich zerstörte er mit der mitgeführten Machete eine Glasvitrine, um die Anwesenden einzuschüchtern und möglichen Widerstand zu verhindern.
Anschließend entnahm der Angeklagte aus der Kasse einen Bargeldbetrag in Höhe von 1.380 Euro und flüchtete zunächst unerkannt. Im Rahmen polizeilicher Ermittlungen konnte er identifiziert und am 5. Juni 2025 festgenommen werden. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.
Unterbringung in Entziehungsanstalt angeordnet
Die Strafkammer verurteilte den Angeklagten wegen schweren Raubes in Tateinheit mit Sachbeschädigung. Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht insbesondere die nachhaltigen psychischen Folgen für die Tankstellenmitarbeiterin und die Kundin, die nach den Feststellungen weiterhin unter dem gewaltsamen Geschehen leiden.
Auf Grundlage eines medizinischen Sachverständigengutachtens stellte das Gericht zudem eine Abhängigkeit des Angeklagten von Alkohol und Drogen fest. Daher ordnete die Kammer an, dass der Verurteilte nach Verbüßung eines Teils der Freiheitsstrafe in einer geschlossenen Entziehungsanstalt untergebracht wird. In der Strafhöhe schloss sich das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Gegen das Urteil hat der Angeklagte fristgerecht Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.