Hamburg, 19. Dezember 2025 (JPD) – Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat die Klagen von Ulrich Vosgerau und Gernot Mörig gegen die Berichterstattung von Correctiv im Artikel „Geheimplan gegen Deutschland“ abgewiesen. Die Entscheidung unterstreicht die Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und dem Recht der Presse auf Berichterstattung über Ereignisse von öffentlichem Interesse.

Klagen gegen Correctiv abgewiesen

Vosgerau, Jurist, und Mörig, Initiator des sogenannten Potsdamer-Treffens vom 25. November 2023, hatten Correctiv und weitere Beteiligte auf Unterlassung einzelner Äußerungen in dem am 10. Januar 2024 veröffentlichten Artikel verklagt. Sie sahen in der Berichterstattung die Grenze zulässiger Meinungsäußerung überschritten und führten Abmahnungen herbei, nachdem der Artikel in Medien und Politik umfassend rezipiert worden war.

Das Landgericht betonte, dass der Artikel detaillierte Informationen über den Ablauf des Treffens enthalte. Wörtliche und indirekte Zitate von Teilnehmern, einschließlich Sellner, machten für Leser erkennbar, welche Äußerungen tatsächlich gefallen seien und welche wertenden Kommentare der Redaktion entsprächen. Vor diesem Hintergrund ließen sich die Berichte sachlich von bewertenden Passagen unterscheiden.

Auch die im Artikel enthaltene Formulierung, wonach Inhalte des „Masterplans“ die Ausweisung deutscher Staatsbürger betreffen könnten, sei zulässig. Die tatsächlichen Bestandteile der Aussage seien zutreffend wiedergegeben, und das öffentliche Interesse an Informationen über ein nichtöffentliches Treffen, an dem auch Politiker teilnahmen, rechtfertige die Berichterstattung. Weitere angegriffene Passagen, die verdichtende oder kommentierende Bewertungen enthalten, seien im Kontext differenziert lesbar und stellten keinen Unterlassungsgrund dar.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig; beide Parteien können gegebenenfalls die Revision beim Bundesgerichtshof beantragen.

Aktenzeichen:

Ulrich Vosgerau: 324 O 6/25
Gernot Mörig: 324 O 7/25

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