
Die zuständige Jugendschutzkammer des Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 16. Juni 2025 die Anklage gegen insgesamt sieben Personen zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Die Strafkammer ist nach vorläufiger Tatbewertung zu dem Schluss gekommen, dass nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens die Angeklagten der Straftaten hinreichend verdächtig erscheinen.
Die Kammer hat zugleich auf eine mögliche von der Anklageschrift abweichende rechtliche Bewertung hingewiesen. Diese besteht unter anderem darin, dass für den Lebensgefährten der Mutter, der wegen Beihilfe angeklagt worden ist, auch eine mittäterschaftliche Verurteilung in Betracht kommt.
Es wurden insgesamt 37 Termine zur Hauptverhandlung ab dem 11. Juli 2025 bis 23. Dezember 2025 bestimmt.
LG Hamburg, 17.06.2025